Du möchtest unser leckeres Gemüse und Obst in der Ernteanteilkiste kennen lernen? Prima!
Hier erfährst du wie es in 4 einfachen Schritten funktioniert.
Suche dir einen der vier folgenden Stichtage für den Start deiner Kennenlern-Phase aus:
01.01.
01.04.
01.07.
01.10.
Du hast dich beispielsweise für den 01. Januar als Stichtag entschieden? Dann kann's ja losgehen!
Deine Testphase läuft von nun an 3 Monate. Im Beispiel also vom 01.01-31.03.
Natürlich hast du innerhalb dieser 3 Monate jederzeit die Möglichkeit zu kündigen, solltest du mit etwas nicht zufrieden sein. Dein spätmöglichster Kündigungstermin
ist 2 Wochen vor Ende der Kennenlern-Phase. Natürlich kannst du deine Testphase auch früher beenden wenn du bereits nach weniger Zeit überzeugt bist und direkt in die Mitgliedschaft starten
möchtest.
Rechnungen bzw. Lastschrifteinzüge werden monatlich gestellt.
Die Kennenlern-Phase dient vor allem dazu:
Solltest du deine Kiste aufgrund von Urlaub o.ä. einmal nicht verzehren können, dann schenk sie doch einfach deinem Nachbarn, Freunden oder
Verwandten oder gib uns kurz Bescheid und wir spenden sie gern für dich an eine soziale Organisation hier in Frankfurt. Pro Testphase hast du aber auch eine Erntepause zur Verfügung, um
deine Lieferung auszusetzen.
Deine 3 Monate Kennenlern-Phase sind um und du bist von uns und unserer Ernte begeistert?
Super, dann heißen wir dich nun als neues Mitglied bei uns willkommen und du gehst in den regelmäßigen Bezug der Ernteanteile über! Nach der Testphase, im Beispiel der 01.04., startet nun automatisch dein halbjährliches Ernteabo, sowie dein Beitritt in die Genossenschaft.
Was die Kennenlern-Phase von der Mitgliedschaft unterscheidet?
Du möchtest doch keine Ernteanteile mehr bekommen oder die Kooperative verlassen? Schade!
Du kannst natürlich immer halbjährlich zu den Stichtagen 30.6. und 31.12. mit einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Im Beispiel: Du möchtest spätestens am 31.12. mit dem Erhalt der Erntekiste aufhören, dann solltest du bis zum 30.09. deine Kündigung bei uns eingereicht haben.
Für die Genossenschaft gilt immer eine Kündigungsfrist von 18 Monaten. Danach bekommst du natürlich auch deine Genossenschaftseinlage wieder ausbezahlt.
In Ausnahmefällen, wie beispielsweise einem Umzug in eine andere Stadt, erhältst du natürlich ein Sonderkündigungsrecht.